UNESCO-Konvention Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen

26 / 11 / 17

Die kulturtankstelle als Good-Practice-Beispiel im Österreichischen Staatenbericht 2020 zur Magna Charta der Kulturpolitik.

Die kulturtankstelle wurde im Österreichischen Staatenbericht 2020 zur UNESCO-Konvention Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen als Good-Practice-Maßnahme hervorgehoben. Die Konvention gilt als eines der wichtigsten internationalen Dokumente in der Kulturpolitik und verpflichtet unterzeichnende Staaten, darunter Österreich, Kunst- und Kulturschaffende in den Mittelpunkt zu stellen.

Der österreichische UNESCO-Staatenbericht zeigt nun, ob und wie die Ziele der Konvention zur Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen zwischen 2016 und 2019 umgesetzt wurden. Die kulturtankstelle wird in Bezug auf die Miteinbeziehung von Kultur in Strategien nachhaltiger Entwicklungen angeführt.

 

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